Ethische Standards, die für Publikationspraxis für die Reihe RKBG gelten, orientieren sich an der Denkschrift Sicherung guter wissenschaftliche Praxis – Safeguarding Good Scientific Practice der DFG (1998) und ihren Ergänzungen (2013).

Daraus leiten sich Pflichten für die Herausgeber*innen und für die Autor*innen ab:

  1. Pflichten der Herausgeber*innen
    1. Die Herausgeber*innen der Reihe RKBG sind für die Entscheidung über die Annahme von Beiträgen zur Veröffentlichung oder deren Ablehnung verantwortlich.
    2. Die Herausgeber*innen sehen sich bei der Annahme von Beiträgen verpflichtet, die Qualität der Reihe RKBG zu steigern.
    3. Die Kriterien für die Annahme bzw. für eine Ablehnung eines Beitrags sind:
      1. Übereinstimmung mit dem thematischen Profil der Reihe.
      2. Originalität hinsichtlich der Forschungsergebniss und Schlussfolgerungen.
      3. Aspekte auf dem rechtlichen Feld des Urheberschutzes.
    4. Die Herausgeber*innen entscheiden über die Annahme eines Beitrags zur Publikation auf der Grundlage einer objektiven und sachlichen Beurteilung des Inhalts unter Zuhilfenahme von mindestens zwei externen Gutachter*innen ohne Berücksichtigung von Geschlecht, Alter, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität der Autor*innen.
    5. Alle eingereichten Beiträge zur Publikation werden vertraulich und sorgfältig hinsichtlich des Datenschutzes und des Schutzes geistigen Eigentums behandelt.
  2. Pflichten der Autor*innen
    1. Die Autor*innen gewährleisten, ausschließlich auf eigene Forschungsergebnisse zurückzugreifen und fremde Ergebnisse bzw. Quellen als solche auszuweisen.
    2. Die Autor*innen reichen keine Beiträge ein, die bereits andernorts in ähnlicher Form veröffentlicht worden sind.
    3. Etwaige Sponsoren oder sonstige Geldgeber zur Unterstützung der in den Beiträgen angeführten Ergebnisse sind zu nennen.
    4. Alle an dem Beitrag mitwirkenden Autor*innen sind zu nennen.
    5. Die Autor*innen nehmen die Korrektur ihrer Manuskripte gemäß den Hinweisen der Herausgeber und zu der hierfür gesetzten Frist vor.
    6. Die Auror*innen haben zur Kenntnis genommen, dass die Herausgeber kein Lektorat anbieten und liefern ihre Beiträge in einwandfrei druckreifer Qualität.